Frage : Ich weiß leider nicht, welcher Form der Praxisprojektbericht/ Bachelorarbeit entsprechen sollte (Schriftart, Zeilenabstand, etc.). Im Internet habe ich dazu verschiedenste Aussagen gefunden, weshalb ich mich deswegen jetzt an Sie wende. Können Sie mir bitte schreiben, welche Form Sie für den Bericht erwarten?
Antwort : Das Prüfungsamt hat ein Merkblatt herausgegeben. Weitere Hinweise dazu auf meinem Blog unter Hinweise zum wiss. Arbeiten.

Frage : Wie läuft eine Bachelorarbeit ab?
Antwort : Sie bewerben sich bei einer Firma oder einem Dozenten unserer Fakultät um eine Abschlussarbeit. Wenn die Arbeit genehmigt ist, melden Sie die Arbeit beim Prüfungsamt an. Dazu bekommen Sie ein Formular, das Sie gemeinsam mit Ihrem Erstprüfer ausfüllen. Dort werden i.w. das Thema, das Startdatum und Erst- und Zweitprüfer eingetragen. Vom Startdatum haben Sie die in der Prüfungsordnung angegebene Bearbeitungszeit. Ich empfehle, die Arbeit erst dann anzumelden, wenn alle nötigen Ressourcen gesichert sind (Verfügbarkeit, der Daten, erforderliche Basissysteme, Unterstützung durch die Betreuer). Nach Abgabe der Arbeit werden Sie zu einem Kolloquium eingeladen, das i.d.R. zum Thema der Arbeit stattfindet und eine eigene Benotung erfährt. Ach ja, falls der Zweitprüfer aus einer Firma kommt, muss er einen akademischen Abschluss haben (FH oder Uni), um als Prüfer fungieren zu können.

Frage : Wie umfangreich soll der Praxisprojektbericht sein?
Antwort
: Typischerweise um 40 Seiten (Grafiken nicht gerechnet).

Frage : Wie viele Seiten sollte eine Bachelorarbeit haben?
Antwort
: Es gibt keine minimale oder maximale Anzahl, üblich sind 50-70 Seiten, inkl. Grafiken und Diagramme. Entscheidender ist, dass eigenständige geistige Leistung nachvollziehbar präsentiert wird. Programmcode oder umfangreiche Diagramme gehören in den Anhang.

Frage : Nun, ich bin jetzt im 4. Semester und … Ich arbeite seit mehr als einem Jahr bei XXXXX IT Service GmbH als Werkstudent und werde auch weiterhin hier tätig sein. Besteht die Möglichkeit, dass ich das als Praxissemester anerkannt bekomme?
Antwort
: Leider nein. Tätigkeiten werden im Nachhinein nicht anerkannt.

Frage : Können Sie den Prüfungsstoff Ihrer Vorlesung xyz eingrenzen?

Antwort : Klausurhinweise gebe ich am Ende der Veranstaltung. Grundsätzlich ist Prüfungsgegenstand der im letzten Zyklus durchgenommene Stoff, wie er in den Skripten, den Übungsblättern und den Praktikumsaufgaben dokumentiert ist. Die Übungsblätter sind auf dem ILIAS-Server zu finden.

Alle Antworten beziehen sich auf meinen aktuellen Kenntnisstand. Ich übernehme keine Gewähr auf evtl. Änderungen. Sollte Ihnen ein Fehler auffallen, bitte ich um Nachricht.